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Steuerhinweise: „Ehrenamt/Vereine

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Seit 2001 fanden über 50 Veranstaltungen der Reihe in Kooperation von Hessischem Finanzministerium und den jeweiligen Finanzämtern statt. An der Vortragsreihe „Gemeinnützige Vereine und Steuern nahmen seitdem weit mehr als 30.000 Vereinsvertreter teil. Die jeweiligen Vereine können die zuständigen Mitarbeiter unserer Finanzämter als Partner kennenlernen, die ihnen weiterhelfen.

Etwa zwei Millionen Freiwillige setzen sich in rd. 38.000 gemeinnützigen Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen in ganz Hessen für die Gemeinschaft ein. Besonders erfreulich ist daher, dass durch eine von Hessen unterstützte Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts weitere Verbesserungen für Vereine, Stiftungen, die ehrenamtlich tätigen Vorstände der gemeinnützigen Organisationen, für Spender und Stifter sowie die Übungsleiter und Betreuer erreicht wurden.

Aufgrund der Anhebungen der sogenannten Besteuerungsgrenze für die wirtschaftlichen Aktivitäten auf 35.000 € sowie des Freibetrags für Vereine auf 5.000 € ist die große Masse der kleinen und mittleren Vereine von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Auch die Übungsleiter, Betreuer, Erzieher, die sich nebenberuflich in den gemeinnützigen Vereinen engagieren, profitieren von der Erhöhung des sog. Übungsleiterpauschbetrags auf nunmehr 2.100 € pro Jahr. Darüber hinaus sind Einnahmen, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit bei gemeinnützigen Vereinen erzielt werden, bis zu 500 € im Jahr steuerfrei.

Der einheitliche und auf 20% angehobene Spendenabzugssatz hat die komplizierten Regelungen der unterschiedlichen Abzugssätze abgelöst und damit die Arbeit vieler Vereinskassierer wesentlich vereinfacht. Für Spender und Stifter sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen u.a. dadurch wesentlich verbessert geworden.
Um die Tätigkeit der Vereinsvorstände attraktiver zu machen, ist die Haftung von unentgeltlich tätigen Vorstandsmitgliedern im BGB neu geregelt worden. Danach kommt eine Haftung nur in Fällen der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes in Betracht.

In dem im Frühjahr 2010 neu aufgelegten „Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und Übungsleiter/innen“ finden Sie weiter nützliche Tipps. Der „Steuerwegweiser“ wird bei den Veranstaltungen und über die Finanzämter ausgegeben.

Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes, das am 28.03.2013 veröffentlicht worden ist, wurden etliche steuerliche Vorgaben zugunsten der gemeinnützigen Körperschaften und der dort engagierten Bürgerinnen und Bürger verändert.
Einen Überblick über die Rechtsänderungen können Sie in unserem Merkblatt „Neuerungen durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ erlangen, das Sie in der rechten Spalte downloaden können

halleWeitere Informationen stehen auf der Landesseite www.gemeinsam-aktiv.de   den Ehrenamtlichen zur Verfügung.“

Veranstaltungen „Gemeinnützige Vereine und Steuern“ 2013

  • 29. April 2013, im Bezirk des Finanzamtes Gelnhausen
  • 16. Mai 2013, im Bezirk des Finanzamtes Friedberg
  • 17. Juni 2013, im Bezirk des Finanzamtes Schwalm-Eder
  • 21. Juni 2013, im Bezirk des Finanzamtes Kassel
  • 8. Juli 2013, im Bezirk des Finanzamtes Michelstadt
  • 27. August 2013, im Bezirk des Finanzamtes Offenbach
  • 05. November 2013, im Bezirk des Finanzamtes Alsfeld-Lauterbach
  • 27. November 2013, im Bezirk des Finanzamtes Gießen

Teilnahme:
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das jeweilig zuständige Finanzamt . Teilnehmen können ehrenamtliche Vereinsmitglieder (Vorstand, Schatzmeister) aus der Region.

© 2013 Finanzamt Bensheim. Berliner Ring 35 . 64625 Bensheim

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