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Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

ElsterLohn

Im Jahr 2013 erfolgt der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale). Er wird in einem gestreckten Verfahren vollzogen. Der Arbeitgeber hat die Wahl, zu welchem Zeitpunkt er im Jahr 2013 in das elektronische Abrufverfahren einsteigt. Deshalb gelten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer im Jahr 2013 Besonderheiten. Diese sind für die jeweilige Zielgruppe im Bereich „Arbeitgeber“  und „Arbeitnehmer“  dargestellt.


Die Papierlohnsteuerkarte gilt bis zur Anwendung der ELStAM durch den Arbeitgeber

Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten bis zur Anwendung der ELStAM durch den Arbeitgeber. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer - wie bisher auch – dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung aushändigen.

Bitte beachten!

Freibeträge müssen für das Jahr 2013 grundsätzlich neu beantragt werden! Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für den Lohnsteuerabzug 2013 Freibeträge berücksichtigen lassen möchten, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, können seit Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Freibeträge - anders als beim Jahreswechsel 2011/2012 - nicht mehr automatisch in das Jahr 2013 übertragen werden. Damit dann netto nicht weniger in der Lohntüte ist, müssen diese neu beantragt werden! Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und für Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.

Antragsformulare finden Sie hier  oder unter www.formulare-bfinv.de . Die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung 2011/2012 brauchen dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nicht beigefügt werden.

Wir rechnen wegen der Vielzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem erheblichen Besucherandrang. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Anträge auf dem Postweg einzureichen. Sie können Ihre persönlichen ELStAM jederzeit über das ElsterOnline-Portal abrufen und überprüfen. Dazu ist eine einmalige Authentifizierung unter Verwendung der Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal notwendig. Als Hilfestellung bei der Registrierung haben wir Ihnen eine Anleitung zum Download bereit gestellt.

© 2013 Finanzamt Bensheim. Berliner Ring 35 . 64625 Bensheim

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